(Auszug aus dem Opfinger Ortsfamilienbuch, editiert)

5.2   Kinderreichtum, Halbwaisen und Vollwaisen

Trotz der Kindersterblichkeit war Opfingen wie alle Dörfer jener Zeit. immer ein kinderreiches Dorf, erfüllt von Kinderleben und hoffentlich auch von Kinderlachen. Der Kinderreichtum wird anschaulich durch die folgende Berechnung für das Jahr 1800. Ende 1800 leben im Dorf 395 Kinder unter 15 Jahren. Dagegen finden sich nur 78 Erwachsene über 60 Jahren. Das Alter-Jugend-Verhältnis (age-child-ratio, Hauser 1982. 68) beträgt 0,197. Oder anders gesagt: Auf einen Einwohner über 60 Jahren kommen fünf Kinder unter 15 Jahren. Heute ist das Verhältnis etwa 1:1. Dies zeigt vielleicht am deutlichsten den demographischen Wandel der vergangenen 200 Jahre.
Von klein auf wurden die Kinder, ihrem Alter entsprechend, zur Mithilfe im elterlichen Haushalt angehalten. Das Hüten der Geschwister oder des Viehs, die Mitarbeit in Haus und Stall, auf den Feldern und in den Reben war selbstverständlich. So wollte es auch das Badische Landrecht von 1622: "...Und dieweil der Müßiggang eine Wurzel alles Bösen, so sollen die Eltern ihre Kinder, beides Söhne und Töchter, zur Arbeit fleißig anhalten und nicht gestatten, einige Tag oder Stund müßig zu gehen".
Aber wie waren die Familienverhältnisse aus der Sicht der Kinder? Wie oft verloren sie ihre Eltern? Gab es häufig Vollwaisen? Für die Jahre 1700, 1750, 1800 und 1850 wird dies untersucht. Bei alle Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die im betreffenden Jahr in Opfingen leben, wird danach gefragt, ob beide Elternteile noch leben, ob nur der Vater oder nur die Mutter noch lebt oder ob Vater und Mutter bereits verstorben sind. Bei Kindern ohne Todesdatum wird angenommen, dass sie im betreffenden Jahr noch leben. Tabelle 6 zeigt das überraschende Ergebnis.

Tabelle 6: Halbwaisen und Vollwaisen

Jahr

Alle
Kinder

Eltcmtod bekannt

V. und M leben

Nur Mutter lebt

Nur Vater lebt

Vollwaisen



 N   %
 N   %  N   %  N   %  N   %

1700

293

233

100

183

78.5

21

9.0

22

9,4

7

3.0

1750

354

315

100

269

85.4

24

7.6

19

6,0

3

1.0

1800

445

412

100

358

86.9

38

9.2

15

3,6

1

0.2

1850

587

468

100

412

88.0

25

5.3

28

6,0

3

0.6


Die Berechnung setzt voraus, dass das Todesdatum beider Eltemteile bekannt ist. Dies ist bei 85% der Kinder der Fall. Weitaus die meisten Kinder können ihren 18. Geburtstag mit Vater und Mutter feiern (78-88%). Fast alle übrigen Kinder sind Halbwaisen, die Zahl der Vollwaisen ist verschwindend gering. Als Beispiel für Vollwaisen sei die Familie Andreas Hanser, Anna Maria Stäuble genannt (Fam. 783). Sie gehen im November 1763 ihre Ehe ein. Im April 1771 stirbt Andreas Hanser. Ihre Ehe dauerte keine acht Jahre. Im März 1779 stirbt Anna Maria Stäuble. Beim Tod der Mutter ist die Tochter Anna Maria vierzehn Jahr alt, Anna Barbara ist neun Jahre alt. Ein weiteres Kind, ebenfalls Barbara genannt, ist bereits vor der Geburt des dritten gleichnamigen Kindes gestorben. Für die beiden Waisen werden Pfleger bestellt, zwei „fromme, redliche, aufrichtige Männer, deren, wo die Gelegenheit solches erleiden mag, der eine von der väterlichen, der andere von der mütterlichen Linie verwandt sei" (Badisches Landrecht 1622). Diese Pfleger werden vereidigt, einer von ihnen nimmt die Waisen auf, er verwaltet ihr Erbe. Einmal jährlich überprüft der Waisenrichter, ob „Fehl und Mangel" wären, vor allem, ob das Erbe der Waisen ungeschmälert erhalten bleibt. Es ist nicht bekannt, in welcher Familie die beiden Mädchen aufgewachsen sind. Aber der Pflegevater hat seine Aufgabe treulich erfüllt, das Erbe bleibt erhalten. 1779 in der Steuerliste und in der Brandversicherungsliste werden sie als „Andreas Hansers Waisen" genannt. Die beiden Waisen sind unmündig, aber sie besitzen Grundstücke und ein Haus. Anna Maria heiratet 1785 in Opfingen Christian König, Anna Barbara geht 1791 in Tiengen die Ehe mit Johann Georg Weiner ein.

Die kleine Zahl an Vollwaisen ist eines der wichtigsten Ergebnisse für die Charakterisierung der Lebensverhältnisse. So sehr die Kindersterblichkeit die Familien betroffen hat, aus der Sicht der Kinder ist die Familie in aller Regel eine stabile Lebensgemeinschaft. Sie verlieren nur selten während ihrer Jugendzeit Vater und Mutter.

K.Heinzmann

ed. V.Krieger, 20.03.06