(Auszug aus dem Opfinger
Ortsfamilienbuch, editiert)
5.2 Kinderreichtum,
Halbwaisen und Vollwaisen
Trotz der Kindersterblichkeit war Opfingen wie alle Dörfer jener
Zeit. immer ein kinderreiches Dorf, erfüllt von Kinderleben und
hoffentlich auch von Kinderlachen. Der Kinderreichtum wird anschaulich
durch die folgende Berechnung für das Jahr 1800. Ende 1800 leben
im Dorf 395 Kinder unter 15 Jahren. Dagegen finden sich nur 78
Erwachsene über 60 Jahren. Das Alter-Jugend-Verhältnis
(age-child-ratio, Hauser 1982. 68) beträgt 0,197. Oder anders
gesagt: Auf einen Einwohner über 60 Jahren kommen fünf Kinder
unter 15 Jahren. Heute ist das Verhältnis etwa 1:1. Dies zeigt
vielleicht am deutlichsten den demographischen Wandel der vergangenen
200 Jahre.
Von klein auf wurden die Kinder, ihrem Alter entsprechend, zur Mithilfe
im elterlichen Haushalt angehalten. Das Hüten der Geschwister oder
des Viehs, die Mitarbeit in Haus und Stall, auf den Feldern und in den
Reben war selbstverständlich. So wollte es auch das Badische
Landrecht von 1622: "...Und dieweil der Müßiggang eine
Wurzel
alles Bösen, so sollen die Eltern ihre Kinder, beides Söhne
und Töchter, zur Arbeit fleißig anhalten und nicht
gestatten, einige Tag oder Stund müßig zu gehen".
Aber wie waren die Familienverhältnisse aus der Sicht der Kinder?
Wie oft verloren sie ihre Eltern? Gab es häufig Vollwaisen?
Für die Jahre 1700, 1750, 1800 und 1850 wird dies untersucht. Bei
alle Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die im betreffenden Jahr
in Opfingen leben, wird danach gefragt, ob beide Elternteile noch
leben, ob nur der Vater oder nur die Mutter noch lebt oder ob Vater
und Mutter bereits verstorben sind. Bei Kindern ohne Todesdatum wird
angenommen, dass sie im betreffenden Jahr noch leben. Tabelle 6 zeigt
das überraschende Ergebnis.
Tabelle 6: Halbwaisen und
Vollwaisen
|
Jahr
|
Alle
Kinder
|
Eltcmtod bekannt
|
V. und M leben
|
Nur Mutter lebt
|
Nur Vater lebt
|
Vollwaisen
|
|
|
N |
%
|
N |
% |
N |
% |
N |
% |
N |
% |
|
1700
|
293
|
233
|
100
|
183
|
78.5
|
21
|
9.0
|
22
|
9,4
|
7
|
3.0
|
|
1750
|
354
|
315
|
100
|
269
|
85.4
|
24
|
7.6
|
19
|
6,0
|
3
|
1.0
|
|
1800
|
445
|
412
|
100
|
358
|
86.9
|
38
|
9.2
|
15
|
3,6
|
1
|
0.2
|
|
1850
|
587
|
468
|
100
|
412
|
88.0
|
25
|
5.3
|
28
|
6,0
|
3
|
0.6
|
Die Berechnung setzt voraus, dass das Todesdatum beider Eltemteile
bekannt ist. Dies ist bei 85% der Kinder der Fall. Weitaus die meisten
Kinder können ihren 18. Geburtstag mit Vater und Mutter feiern
(78-88%). Fast alle übrigen Kinder sind Halbwaisen, die Zahl der
Vollwaisen ist verschwindend gering. Als Beispiel für Vollwaisen
sei die Familie Andreas Hanser, Anna Maria Stäuble genannt (Fam.
783). Sie gehen im November 1763 ihre Ehe ein. Im April 1771 stirbt
Andreas Hanser. Ihre Ehe dauerte keine acht Jahre. Im März 1779
stirbt Anna Maria Stäuble. Beim Tod der Mutter ist die Tochter
Anna Maria vierzehn Jahr alt, Anna Barbara ist neun Jahre alt. Ein
weiteres Kind, ebenfalls Barbara genannt, ist bereits vor der Geburt
des dritten gleichnamigen Kindes gestorben. Für die beiden Waisen
werden Pfleger bestellt, zwei „fromme, redliche, aufrichtige
Männer, deren, wo die Gelegenheit solches erleiden mag, der eine
von der väterlichen, der andere von der mütterlichen Linie
verwandt sei" (Badisches Landrecht 1622). Diese Pfleger werden
vereidigt, einer von ihnen nimmt die Waisen auf, er verwaltet ihr Erbe.
Einmal jährlich überprüft der Waisenrichter, ob „Fehl
und Mangel" wären, vor allem, ob das Erbe der Waisen
ungeschmälert erhalten bleibt. Es ist nicht bekannt, in welcher
Familie die beiden Mädchen aufgewachsen sind. Aber der Pflegevater
hat seine Aufgabe treulich erfüllt, das Erbe bleibt erhalten. 1779
in der Steuerliste und in der Brandversicherungsliste werden sie als
„Andreas Hansers Waisen" genannt. Die beiden Waisen sind unmündig,
aber sie besitzen Grundstücke und ein Haus. Anna Maria heiratet
1785 in Opfingen Christian König, Anna Barbara geht 1791 in
Tiengen die Ehe mit Johann Georg Weiner ein.
Die kleine Zahl an Vollwaisen ist eines der wichtigsten Ergebnisse
für die Charakterisierung der Lebensverhältnisse. So sehr die
Kindersterblichkeit die Familien betroffen hat, aus der Sicht der
Kinder ist die Familie in aller Regel eine stabile Lebensgemeinschaft.
Sie verlieren nur selten während ihrer Jugendzeit Vater und Mutter.
K.Heinzmann
ed. V.Krieger, 20.03.06