EINWENDUNGEN FRISTGERECHT
BEIM REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG ABGEGEBEN
Der Bürgerverein hat alle ihm vorliegenden Einwendungen (über 130) fristgerecht -nämlich bis zum 03. Dezember 2009- dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt.
In dem beigefügten Begleitschreiben des Bürgervereines heißt es unter anderem:
"Bei den Einwendungen geht es namentlich darum, einen besseren Schallschutz zu erreichen. Die von der Antragstellerin ermittelten Lärmbelastungen, die ja lediglich eine Prognose darstellen und zudem noch Belastungsvergünstigungen (Schienenbonus, BüG) enthalten, entsprechen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dem in § 41 BimschG verlangtem Stand der Technik (§ 3 Abs. 6 BimschG mit Anlage (zu § 3 Abs. 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik).
Zumal auch die angewandte 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) vom 12. Juni 1990 auf Überlegungen weit vor 1990 beruht, die durch modernere Erkenntnisse überholt sind. Hinzu kommt der sicherlich zu berücksichtende Tatbestand, dass die geplante Trasse eine Investition für die nächsten 100 Jahre darstellt und ihre erheblichen Eingriffe in die Umwelt eine besonders sorgfältige Abwägung im Genehmigungsverfahren verlangt."
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Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für die
Unterstützung unserer Unterschriftenaktion
und sind sicher, dass die Bahn nicht um eine wesentliche
Verbesserung des Schallschutzes und der anderen Belange
herumkommt.
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Aktion: Einwendungen gegen das 3.+4. Gleis⇒Für besseren Lärmschutz
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Erfolg der Einwendungen gegen Bahnlärm ?
Etwa 52.000 Bürger erheben Einwendungen gegen die Bahnplanung im Ab-schnitt Freiburg-Schallstadt . Jetzt liegen insgesamt über 170.000 Einwendungen gegen alle Ausbaupläne der Bahn vor. Wie bekannt sein dürfte, hat das Regierungspräsidium Freiburg zwei südliche Planungsabschnitte (Markgräflerland) für Gleis 3+4 der Deutschen Bahn AG als nicht genehmigungsfähig dem Eisenbahnbundesamt zur Entscheidung vorgelegt. Dies ist bundesweit einmalig! Wie aus gut unterrichteter Quelle dem Bürgerverein gesprächsweise mitgeteilt wurde, wird es für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 8.2, Freiburg-Schallstadt – gegen den auch wir Einwendungen erhoben haben – vermutlich eine erneute Offenlage der Planunterlagen geben. Dies bedeutet zunächst, dass das Regierungspräsidium keine Entscheidung zu den bisher vorgelegten Plänen trifft und zudem regelmäßig, dass der Antragsteller seine Pläne abändert. Eine Abänderung kann aber nur bedeuteten, dass den eingelegten Einwendungen jedenfalls teilweise entgegengekommen wird. Hoffen wir es!
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